Eine Tierhalterhaftfplichtversicherung übernimmt die Ihnen entstehenden Kosten, wenn fremde Sachen oder fremde Personen von Ihrem Hund geschädigt wurden, auch dann wenn lediglich ein Vermögensschaden entsteht. Entsprechende Regelungen finden sich auch im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraf 833, wieder. In den meisten deutschen Bundesländern besteht auch die Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung.
Das trifft insbesondere dann zu, wenn es sich um Personenschäden und daraus resultierende gesundheitliche Beeinträchtigungen handelt. Schadenssummen von mehreren 1000 € sind dann keine Seltenheit. Wurde eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen, so ist der Tierbesitzer gegenüber solchen Schäden finanziell abgesichert. Es kommt allerdings auch auf die genauen Vertragsbedingungen an, deshalb lohnt sich beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung stets ein Vergleich, um eine individuelle Risikoabschätzung vornehmen zu können. Viele Versicherer bieten ihre Produkte zu Haftpflichtversicherungen für Tiere in unterschiedlichen Versionen an. Neben dem Basisschutz werden auch Tarife als Premium- oder Komfortschutz angeboten. Wie sich die Prämie für eine Tierhaftpflicht zusammensetzt, hängt aber auch von der möglichen Selbstbeteiligung im Schadensfall sowie von der gewählten Versicherungssumme ab. In unserem Produkt garantieren wir den besten Schutz und haben nur unterschiedliche Versicherungssummen zur Wahl. Vivema Hundehaftpflichtversicherung
Beste Haftpflichtversicherung für Tierhalter
Tarife ganz ohne Selbstbeteiligung sind mittlerweile eher die Ausnahme und führen zu etwas höheren Monatsbeiträgen für den Tierhalter. Trotzdem kann dies im Einzelfall ein sinnvoller Tarif sein. Im Alltag kann es unvermittelt zu vielen Situationen kommen, bei denen der Versicherungsfall eintreten kann. Deshalb sollten Hundehalter auch unbedingt darauf achten, dass diese möglichen Szenarien auch vom Versicherungsschutz abgedeckt sind. Freilaufende Hunde können Personen verletzen oder angreifen, Autos zerkratzen oder andere Sachschäden anrichten. Deshalb sollte das Führen ohne Leine unbedingt Bestandteil der Versicherungsbedingungen einer Hundehaftpflichtversicherung sein. Zu Zwischenfällen kommt es immer wieder auch bei Agility Trainingseinheiten, beim Hüten von Tieren durch dritte Personen oder bei der Teilnahme an Tierschauen, Hunderennen oder Turnieren.
Viele Tarife bieten die beitragsfreie Mitversicherung von Welpen im ersten Lebensjahr an. Mitversichert werden sollten auch gewollte oder ungewollte Deckakte sowie mobile Mietsachschäden. Bereits das Urinieren eines Hundes an Hauswände kann zum juristischen Schlagabtausch führen. Selbst dieses scheinbar kleine Ereignis kann durch Reinigungs- und Sanierungskosten erheblich finanziell zu Buche schlagen. Eine Haftpflichtversicherung für Hunde sollte diese Kosten dann anstandslos übernehmen. Beim Abschluss einer solchen Versicherung sollten Tierhalter darauf achten, dass es trotz gleicher Leistungen für den Schadensfall erhebliche Unterschiede in der Höhe der Beiträge geben kann. Eine teure Tierhalterhaftfplichtversicherung muss also nicht zwangsläufig besser sein.
Besteht auch Schutz im Ausland?
Auch wenn Auslandsaufenthalte geplant sind und der Hund mit soll, kann dies über die Tierhaftpflicht abgesichert werden. Durch anders geltende rechtliche Bestimmungen im Ausland kann die Schadensregulierung erheblich erschwert sein und zusätzliche Kosten verursachen. Auslandsaufenthalte von 6 Monaten sollten also in einer guten Tierhaftpflicht Vertragsbestandteil sein. Ist ein längerer Aufenthalt im Ausland zusammen mit dem Tier geplant, so sollten Hundehalter auf diesen Punkt besonders achten und gegebenenfalls auch mit dem Versicherer vorher Rücksprache halten. Versicherer fragen vor Vertragsabschluss einer Hundehaftpflicht regelmäßig aber auch nach der Hunderasse, die versichert werden soll. Auch dies ist ein wichtiges Kriterium für die Beitragshöhe, denn es existieren je nach Hunderasse verschiedene Tarife. Die eine Hundehaftpflicht für alle Rassen gibt es also gar nicht.
Die vielen Fallbeispiele aus dem Alltag der Hundehaltung zeigen, dass eine Hundehaftpflichtversicherung nicht nur nötig, sondern auch sinnvoll und nützlich sein kann. Ein Hund hat beim Spielen ein Kind verletzt und schon stellt sich die Frage, wer dann die Arztrechnung zahlt. Ein vorbeifahrender Radfahrer wurde von einem Hund angegriffen oder es wurde ein Verkehrsunfall durch das Verhalten eines Hundes ausgelöst. Diese und andere Szenarien verursachen erhebliche Folgekosten und Ansprüche der Geschädigten, die von einer Hundehaftpflicht abgedeckt werden können. Auch die Behandlungskosten, welche einem geschädigten Radfahrer aus solch einem Vorfall entstehen bis hin zu den Kosten für Verdienstausfälle sind in der Regel von der Tierhalterhaftpflicht abgedeckt.
Damit Tierarztkosten nicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen!
Weiterhin passiert es recht häufig, dass Hunde anderer Artgenossen beißen. Auch dann kann die Hundehaftpflicht einspringen, Behandlungskosten auch für Operationen werden aber nur bis zu einer gewissen Höhe übernommen, es sei denn, es wurde in den Vertragsbedingungen ausdrücklich anders vereinbart. Denn rein juristisch gilt ein Hund oder auch Tiere ganz allgemein als Sache und ausgeglichen wird daher nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Pendeln sich beispielsweise die Behandlungskosten für einen Mischling im vierstelligen Bereich ein, so muss die Versicherung lediglich den Sachwert des Tieres ersetzen. Trotzdem ist eine Hundehaftpflicht auch für diese Fälle sinnvoll, denn sonst müsste der Tierhalter sämtliche Kosten ganz aus eigener Tasche bezahlen.
Schon bald wird es eine Gesamtlösung für Hundehalter geben, wobei Unfälle, Krankheiten, Operationen und Haftpflichtansprüche in einer Police abgedeckt werden können. Gerne informiert Sie Balunos und hält sie bezüglich Hundeversicherung am Laufenden.