Viele Dauercamper sind sich den Gefahren, denen ihr nicht zugelassener Wohnwagen ausgesetzt ist, nicht bewusst. Deshalb haben viele von ihnen auch keine Versicherung für ihren Wohnwagen ohne Zulassung. Warum eine Dauercamping-Versicherung für Wohnwägen ohne Zulassung jedoch äußerst empfehlenswert ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Unfälle können auch außerhalb des Straßenverkehrs passieren
Ein Wohnwagen ohne Zulassung läuft keine Gefahr an einem Unfall im Straßenverkehr beteiligt zu sein. Aus diesem Grund ist auch keine KFZ-Versicherung wie z.B. eine KFZ-Haftpflichtversicherung oder eine Kasko-Versicherung notwendig.
Ein Wohnwagen ohne Zulassung gleicht jedoch eher einem Eigenheim als einem Transportmittel. D.h. er ist mehr oder weniger den selben Gefahren wie ein Haus ausgesetzt. Da man sein Heim durch eine Gebäude- und Hausratversicherung schützt, macht es nur Sinn, dies auch für den Wohnwagen ohne Zulassung zu tun. Denn auch auf dem Campingplatz kann es sehr wohl zu Unfällen und Schäden durch eine Vielzahl von Ursachen kommen.
Welchen Gefahren ist ein Wohnwagen ausgesetzt?
Ein feststehender Wohnwagen ist unter anderem folgenden Gefahren ausgesetzt: Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel, Glasbruch und Überschwemmungen.
Dabei können vor allem Schäden durch Elementargefahren wie Sturm, Erdrutsch, Schneedruck oder Überschwemmung, sowie Haftpflichtansprüche einen großen finanziellen Schaden nach sich ziehen. Bei der Wahl der Versicherung sollten diese Leistungen daher unbedingt enthalten sein, um im Fall des Falles auf der sicheren Seite zu sein.
Was kann man versichern lassen?
Abgesehen vom Wohnwagen können auch Carports, winterfeste Vorzelte, Werkzeughütten und Schutzdächer versichert werden. Auch das Inventar sowie Gegenstände auf dem eigenen Stellplatz lassen sich versichern. Zu beachten gilt die Versicherungssumme (gesamt und in gewissen Bereichen), ob der Neu- oder Zeitwert erstattet wird und ob es eine Selbstbeteiligung gibt.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Die Dauercamping-Versicherung gilt für Wohnwagen ohne Zulassung bzw. für fix abgestellte Wohnwagen mit Zulassung. Das Bewegungsrisiko ist ausgeschlossen. D.h. Unfälle im Straßenverkehr sind nicht versichert. In welchen Ländern der Versicherungsschutz gilt, hängt von der Versicherung ab.