Die Standwohnwagen-Versicherung bietet abgemeldeten Wohnwagen einen angemessenen Schutz am Campingplatz bzw. Abstellplatz. Doch wo liegt der Unterschied zur Kfz-Versicherung?
Abgemeldeten Wohnwagen versichern
Ihr Wohnwagen nimmt nicht mehr am Straßenverkehr teil und ist abgemeldet sowie feststehend auf einem Camping- bzw. Stellplatz? Dann sind Sie mit einer Standwohnwagen-Versicherung oder Dauercampingversicherung besser beraten als mit einer herkömmlichen Kfz-Versicherung. Diese deckt zwar die Gefahren des Straßenverkehrs einigermaßen gut ab, schützt jedoch nur bedingt am Campingplatz. Das liegt u.a. daran, dass Dauercamper mit Standwohnwagen eher den selben Gefahren ausgesetzt sind wie ein Eigenheimbesitzer, als denen eines Autofahrers.
Deshalb stellt die Dauercampingversicherung für Standwohnwagen-Besitzer das dar, was quasi die Haushaltsversicherung für Eigenheimbesitzer oder Mieter darstellt: einen umfangreichen Schutz des Objekts inkl. Inventar und Haftpflicht. Sind angemeldete Wohnwagen ebenfalls versicherbar? Bei manchen Anbietern von Dauercampingversicherungen können auch angemeldete Wohnwagen versichert werden. Teilweise ist dies jedoch mit einem Prämienzuschlag verbunden.
Was ist versichert?
Versichert ist in erster Linie natürlich das Objekt an sich. Darunter fallen neben dem Standwohnwagen auch Mobilheim, Tiny House, Chalet, ausgebauter Bauwagen, Single House, Minihaus, Modulhaus oder Zirkuswagen. Ebenfalls versichert sind u.a. das Schutzdach, Dauerstandzelt bzw. winterfestes Vorzelt, der winterfeste Pavillon, fester An- und Vorbau, der Fußboden und die Sat-Anlage(n). Abhängig von der Versicherung ist folgendes versichert oder optional versicherbar: Carport, Gartenhäuschen, Geräteschuppen, Werkzeughütte und Markisen.
Davon abgesehen ist auch der Hausrat bzw. das Inventar versichert. Dazu zählen Sachen zur privaten Nutzung, Bargeld, Wertsachen, Elektrogeräte, Fahrräder, E-Bikes, Antennenanlagen, Rasenmäher, Arbeitsgeräte, Krankenfahrstühle, Boote, (Kite-)Surfgeräte, Fall- und Gleitschirme, Go-Karts und fremdes Eigentum.
Wo gilt die Standwohnwagen-Versicherung?
Der Versicherungsschutz gilt auf dem Dauerstellplatz bzw. Campingplatz. Je nach Versicherung gilt diese auch auf einem privaten Grundstück oder Winterlager. Was den Geltungsbereich betrifft, sind meist Deutschland inkl. angrenzender Länder wie Österreich, Niederlande, Luxemburg, Belgien, Frankreich und Dänemark möglich.
Standwohnwagen versichern mit Kfz-Versicherung
Ein Standwohnwagen kann auch mittels Kfz-Versicherung versichert werden, dann ist dieser aber angemeldet und für den Straßenverkehr zugelassen. Damit ist er per Definition kein Standwohnwagen mehr. Steht der Wohnwagen hauptsächlich am Stellplatz und wird dennoch hin und wieder gefahren, bietet eine Kombination aus Kfz-Versicherung und Standwohnwagen-Versicherung den besten Schutz auf der Straße und auf dem Stellplatz. Wer hingegen nur eine Versicherung abschließen will, sollte besser zu einer Kaskoversicherung greifen.