In Deutschland ist Dauercamping grundsätzlich geduldet. Es gibt jedoch einige Punkte hinsichtlich Dauercamping zu beachten. Dazu zählen neben der Rechtslage auch beispielsweise die Platzgestaltung sowie andere Rechte und Pflichten.
Ist in Deutschland Dauercamping überhaupt erlaubt?
In Deutschland wird das Dauercamping grundsätzlich geduldet, jedoch können von Bundesland zu Bundesland verschiedene Gesetze bestehen, die den permanenten Aufenthalt auf dem Campingplatz einschränken oder sogar untersagen. Während der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Lockdowns war der Aufenthalt für Dauercamper oft erlaubt, während Urlaub auf dem Campingplatz nicht gestattet war. Unabhängig von der rechtlichen Lage ist es jedoch empfehlenswert, den Kontakt mit dem Campingplatz- oder Stellplatz-Vermieter aufzunehmen, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist und Sie nicht unerwartet ausgewiesen werden.
Erstwohnsitz am Dauercamping-Stellplatz
Gemäß § 20 des Bundesmeldegesetzes (BMG) wird ein Wohnwagen in Deutschland als Wohnung anerkannt, solange er nur selten oder gar nicht bewegt wird, was bei Dauercampern in der Regel der Fall ist. Die Hauptwohnung ist die Wohnung, die hauptsächlich genutzt wird, und laut BMG gibt es keine Probleme bei der Registrierung von Dauercampern als Erstwohnsitz.
Allerdings muss der Inhaber des Campingplatzes oder Stellplatzes der Anmeldung als Erstwohnsitz zustimmen und es muss geklärt werden, ob ein dauerhafter Aufenthalt am Stellplatz geduldet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Erstwohnsitz und ein dauerhafter Aufenthalt am Stellplatz nicht dasselbe sind. Daher sollte dies vor der Anmeldung als Erstwohnsitz geklärt werden.
Zustellung der Post
Für Dauercamper ist es wichtig, dass sie auch über den Postweg erreichbar sind. Aus diesem Grund sollte der Campingplatz oder Stellplatz über einen Postkasten verfügen. Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass jeder Dauercamper seinen eigenen Postkasten hat. Ein gemeinsamer Postkasten ist vollkommen ausreichend, solange die Post an die entsprechenden Camper weitergeleitet wird.
Platzgestaltung am Stellplatz
Als Dauercamper ist es üblich, ein Vorzelt oder Dauerstandzelt sowie kleinere An- und Vorbauten an seinem Wohnwagen aufzustellen. In der Regel sind diese erlaubt und können sogar vom Campingplatz- oder Stellplatzbetreiber bereitgestellt werden.
Jedoch sollten größere Objekte wie Gartenhäuser, Geräteschuppen oder ein Carport immer zuerst mit dem Vermieter abgesprochen werden. Die Platzverhältnisse auf dem Campingplatz sind begrenzt und der Vermieter muss sicherstellen, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Daher sollte man sich vorab über die geltenden Regelungen auf dem Campingplatz informieren und im Zweifelsfall den Vermieter konsultieren, bevor man größere bauliche Veränderungen vornimmt.
Instandhaltung und Pflege des Campingplatzes
Als Dauercamper ist man normalerweise selbst für die Pflege und Instandhaltung des gemieteten Stellplatzes verantwortlich. Dazu gehört unter anderem die Rasenpflege durch regelmäßiges Rasenmähen sowie die Entsorgung des eigenen Mülls.
Es ist wichtig, sich an diese Vereinbarungen zu halten, da der Vermieter bei mangelnder Instandhaltung oder Pflege Maßnahmen ergreifen kann, um den Stellplatz in Ordnung zu halten. In diesem Fall kann der Vermieter die notwendigen Arbeiten auf Kosten des Dauercampers durchführen lassen und die Kosten dem Dauercamper in Rechnung stellen. Es empfiehlt sich daher, regelmäßig den Stellplatz zu pflegen und bei Bedarf Reparaturen durchzuführen, um unnötige Kosten und Konflikte zu vermeiden.
Sind Tiere am Campingplatz erlaubt?
Für die Tierhaltung am Campingplatz gelten in der Regel besondere Bestimmungen, die in der Platzordnung festgelegt sind. In vielen Fällen sind Tiere erlaubt, allerdings oft mit Einschränkungen. So besteht auf den meisten Campingplätzen beispielsweise eine Leinenpflicht für Hunde.
Die Haltung von Nutztieren wie Hühnern ist auf den meisten Stellplätzen hingegen untersagt. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise in Kleingartenanlagen. Wenn man sich nicht sicher ist, welche Tiere erlaubt sind, sollte man den Stellplatz-Inhaber kontaktieren und sich über die spezifischen Bestimmungen informieren. Es ist wichtig, die Regeln zur Tierhaltung zu beachten, um unnötige Konflikte und Probleme zu vermeiden.
Was muss man bzgl. Steuern als Dauercamper beachten?
Da Dauercamper in der Regel in einem Wohnwagen, Wohnmobil oder Mobilheim wohnen, der nicht als Kraftfahrzeug angemeldet ist, fällt keine Kfz-Steuer an. Allerdings kann es sein, dass für den Zweitwohnsitz auf dem Campingplatz eine Zweitwohnungssteuer anfällt. Diese wird von den Gemeinden oder Städten erhoben und variiert je nach Ort. Dauercamper sollten sich daher vorab informieren, ob und in welcher Höhe eine Zweitwohnungssteuer zu zahlen ist.
Zweitwohnungssteuer beim Dauercamping
Die Zweitwohnungssteuer, die auch als Zweitwohnsitzsteuer bekannt ist, wird von Gemeinden erhoben, wenn ein Dauercamper seinen Sommerwohnsitz oder Zweitwohnsitz dort hat. Es ist jedoch zu beachten, dass die Zweitwohnungssteuer in Deutschland noch nicht flächendeckend erhoben wird. Dauercamper sollten sich jedoch darauf einstellen, dass bis zu 20 Prozent der Nettostellplatzmiete als Zweitwohnungssteuer anfallen können.
Rundfunkbeitrag am Campingplatz
Im Gegensatz zu temporären Campern sind Dauercamper verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, sofern sie einen Fernseher oder Radio besitzen. Ohne diese Geräte besteht keine Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags während des Dauercampings.
TÜV-Plakette am Campingplatz
Sofern der Wohnwagen oder das Mobilheim des Dauercampers abgemeldet ist und nicht am Straßenverkehr teilnimmt oder bewegt wird, ist keine regelmäßige Überprüfung durch den TÜV erforderlich.